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© Anwaltskanzlei Sandra Bär in Lichtenstein  |  Innere Zwickauer Str. 21b  |  09350 Lichtenstein  |  2016
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
Strafrecht Strafrecht geht es um die Frage, ob jemand für ein bestimmtes Verhalten bestraft werden soll. In der Regel handelt es sich insbesondere um Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Diebstahl, Straftaten im Straßenverkehr, Beleidigungen, Betrug oder Sachbeschädigungen. Die bekannten, vom Gesetzgeber vorgesehenen Strafen sind hierbei die Geld- und die Freiheitsstrafe. Außerdem sieht das Gesetz u. a. die Auferlegung eines Fahrverbotes, die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung vor. Ob eine Straftat begangen wurde und welche Sanktionen gerechtfertigt sind, ist in einem Strafprozess zu prüfen. Verkehrsstrafrecht Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist im Verkehrsstrafrecht grundsätzlich von dem Ziel bestimmt, ein für den Betroffenen möglichst günstiges Ergebnis herbeizuführen. Im Idealfall wäre dies ein Freispruch oder aber eine Einstellung des Bußgeldverfahrens. Ein unter den gegebenen Umständen optimales Ergebnis kann aber auch so aussehen, dass ein Fahrverbot oder eine Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister (VZR) ausbleibt, oder dass vor einer Eintragung neuer Punkte zunächst die Tilgung älterer Punkte erfolgt. Verkehrszivilrecht Nach einem Verkehrsunfall ist in der Regel – notfalls in einem Zivilverfahren – das Verschulden bzw. die Mithaftung der Unfallbeteiligten zu prüfen und aufzuklären.
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Strafrecht Im Strafrecht geht es um die Frage, ob jemand für ein bestimmtes Verhalten bestraft werden soll. In der Regel handelt es sich insbesondere um Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Diebstahl, Straftaten im Straßenverkehr, Beleidigungen, Betrug oder Sachbeschädigungen. Die bekannten, vom Gesetzgeber vorgesehenen Strafen sind hierbei die Geld- und die Freiheitsstrafe. Außerdem sieht das Gesetz u. a. die Auferlegung eines Fahrverbotes, die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung vor.   Ob eine Straftat begangen wurde und welche Sanktionen gerechtfertigt sind, ist in einem Strafprozess zu prüfen. Verkehrsstrafrecht Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist im Verkehrsstrafrecht grundsätzlich von dem Ziel bestimmt, ein für den Betroffenen möglichst günstiges Ergebnis herbeizuführen. Im Idealfall wäre dies ein Freispruch oder aber eine Einstellung des Bußgeldverfahrens. Ein unter den gegebenen Umständen optimales Ergebnis kann aber auch so aussehen, dass ein Fahrverbot oder eine Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister (VZR) ausbleibt, oder dass vor einer Eintragung neuer Punkte zunächst die Tilgung älterer Punkte erfolgt. Verkehrszivilrecht Nach einem Verkehrsunfall ist in der Regel – notfalls in einem Zivilverfahren – das Verschulden bzw. die Mithaftung der Unfallbeteiligten zu prüfen und aufzuklären.
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