Sie haben Fragen?
KONTAKT
KOSTEN / GEBÜHREN
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
ÜBER MICH
START
Wir sind eine Anwaltskanzlei in Lichtenstein
Rufen Sie uns an:
037204 588388
© Anwaltskanzlei Sandra Bär in Lichtenstein | Innere Zwickauer Str. 21b | 09350 Lichtenstein | 2016
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
Strafrecht
Strafrecht geht es um die Frage, ob jemand für ein bestimmtes Verhalten bestraft werden soll. In der Regel
handelt es sich insbesondere um Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Diebstahl, Straftaten im Straßenverkehr,
Beleidigungen, Betrug oder Sachbeschädigungen. Die bekannten, vom Gesetzgeber vorgesehenen Strafen sind
hierbei die Geld- und die Freiheitsstrafe. Außerdem sieht das Gesetz u. a. die Auferlegung eines Fahrverbotes, die
Entziehung der Fahrerlaubnis, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der
Sicherungsverwahrung vor.
Ob eine Straftat begangen wurde und welche Sanktionen gerechtfertigt sind, ist in einem Strafprozess zu prüfen.
Verkehrsstrafrecht
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist im Verkehrsstrafrecht grundsätzlich von dem Ziel bestimmt, ein für den
Betroffenen möglichst günstiges Ergebnis herbeizuführen. Im Idealfall wäre dies ein Freispruch oder aber eine
Einstellung des Bußgeldverfahrens. Ein unter den gegebenen Umständen optimales Ergebnis kann aber auch so
aussehen, dass ein Fahrverbot oder eine Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister (VZR) ausbleibt,
oder dass vor einer Eintragung neuer Punkte zunächst die Tilgung älterer Punkte erfolgt.
Verkehrszivilrecht
Nach einem Verkehrsunfall ist in der Regel – notfalls in einem Zivilverfahren – das Verschulden bzw. die Mithaftung
der Unfallbeteiligten zu prüfen und aufzuklären.