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© Anwaltskanzlei Sandra Bär in Lichtenstein  |  Innere Zwickauer Str. 21b  |  09350 Lichtenstein  |  2016
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KOSTEN / GEBÜHREN             Guter Rat muss nicht viel kosten!
In unserer Kanzlei lassen wir Sie nicht im Unklaren über die entstehenden Kosten. Sie haben jederzeit die freie Entscheidung, ob Sie kostenauslösende Maßnahmen wünschen oder nicht. Die Gebühren meiner Tätigkeit kläre ich mit Ihnen vorher ab und bin bemüht, jeweils eine kostengünstige Lösung zu suchen. Kostenlose Vorgespräche Kostenlos sind bei uns alle Vorgespräche, die der Klärung dienen, ob anwaltliche Hilfe in Ihrem Falle sinnvoll ist, ob wir Sie vertreten können und welche Kosten hierdurch entstehen. Solange in einem solchen Gespräch keine Rechtsberatung erfolgt, ist das Gespräch kostenlos. Kosten und Gebühren Die Gebühren eines Anwalts richten sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierin ist bestimmt, für welche Tätigkeit welche Gebühr abgerechnet werden muss. Die Gebührensätze sind von vielerlei Faktoren abhängig. Insbesondere vom Streitwert, vom Umfang der Tätigkeit und von der Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit. Über die Höhe der voraussichtlichen Kosten und Fragen der Prozessfinanzierung klären wir Sie vorher umfassend auf.
KOSTEN / GEBÜHREN             Guter Rat muss nicht viel  kosten!
In unserer Kanzlei lassen wir Sie nicht im Unklaren über die entstehenden Kosten. Sie haben jederzeit die freie Entscheidung, ob Sie kostenauslösende Maßnahmen wünschen oder nicht. Die Gebühren meiner Tätigkeit kläre ich mit Ihnen vorher ab und bin bemüht, jeweils eine kostengünstige Lösung zu suchen.   Kostenlose Vorgespräche   Kostenlos sind bei uns alle Vorgespräche, die der Klärung dienen, ob anwaltliche Hilfe in Ihrem Falle sinnvoll ist, ob wir Sie vertreten können und welche Kosten hierdurch entstehen. Solange in einem solchen Gespräch keine Rechtsberatung erfolgt, ist das Gespräch kostenlos.   Kosten und Gebühren   Die Gebühren eines Anwalts richten sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierin ist bestimmt, für welche Tätigkeit welche Gebühr abgerechnet werden muss. Die Gebührensätze sind von vielerlei Faktoren abhängig. Insbesondere vom Streitwert, vom Umfang der Tätigkeit und von der Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit. Über die Höhe der voraussichtlichen Kosten und Fragen der Prozessfinanzierung klären wir Sie vorher umfassend auf.
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